Bei einer Terminabsprache mit meiner Praxis kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande.
Dazwischen kommen kann immer etwas. Einen vereinbarten Termin können Sie ändern oder absagen. Wichtig ist RECHTZEITIG.
Meine Praxis ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt.
Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden.
Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden (2 Werktage, Werktage = Montag bis Freitag) vorher erfolgen. Sie können per WhatsApp oder durch Anruf erfolgen. Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt.
Sollte der Patient nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen oder rechtszeitig absagen, ist eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB zu zahlen:
Erscheint der Patient verspätet (über 10 Minuten), wird die Behandlungszeit, nicht aber der Festpreis verkürzt.
Ich behalte mir aus organisatorischen Gründen vor, bereits vereinbarte Folgetermine ersatzlos zu stornieren.
Sollten Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, bitte ich Sie, mich VOR DER TERMINVEREINBARUNG darauf anzusprechen.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis!